Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit – Zugänglichkeitserklärung

Żegluga Szczecińska Tourism Events Sp. z o.o. verpflichtet sich, die Zugänglichkeit ihrer Website gemäß dem Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen zu gewährleisten. Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für die Website des Friendly Port.

Veröffentlichungsdatum der Website: 17. Juni 2021. Letzte wesentliche Aktualisierung: 20. April 2023.

Die Website erfüllt die Anforderungen des Gesetzes vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen nur teilweise. Grund dafür sind die unten aufgeführten Inkompatibilitäten und Ausnahmen.

Das Unternehmen Żegluga Szczecińska Tourism Wydarzenia führte eine Selbstbewertung der Zugänglichkeit der Website zstw.szczecin.pl für Menschen mit Behinderungen durch und nutzte dafür das verfügbare Website-Bewertungstool: Test – European Internet Inclusion Initiative (verfügbar unter: http://checkers.eiii.eu/). Die Ergebnisse zeigen, dass die Website zstw.szczecin.pl die Anforderungen zu 96,55 % erfüllt.

  • An zwei Stellen fehlt den Fotos der Alternativtext.
  • An mehreren Stellen ist der Linktext nicht lesbar.

Soweit möglich, werden Fehler in diesen Dokumenten korrigiert.

Diese Erklärung wurde am 26. März 2024 erstellt. Sie basiert auf einer Selbsteinschätzung einer öffentlichen Einrichtung.

Auf der Website können die üblichen Tastenkombinationen verwendet werden.

Feedback und Kontaktdaten

Sollten Sie Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Website haben, kontaktieren Sie uns bitte. Ihre Ansprechpartnerin ist Marta Tarka (). Sie erreichen uns auch telefonisch unter +48 91 35 16 204. Über diesen Weg können Sie auch Anfragen zum Zugriff auf nicht zugängliche Informationen oder Beschwerden bezüglich mangelnder Barrierefreiheit einreichen.

Jeder hat das Recht auf:

  • Sie können Kommentare zur digitalen Barrierefreiheit einer Website oder ihrer Elemente einreichen,
  • eine Anfrage zur Gewährleistung der digitalen Barrierefreiheit einer Website oder ihrer Elemente stellen,
  • die Bereitstellung nicht barrierefreier Informationen in einem alternativen Format anfordern.

Die Anfrage muss Folgendes enthalten:

  • Kontaktdaten der anfragenden Person,
  • Angabe der Seite oder des Seitenelements, auf das sich die Anfrage bezieht,
  • Angabe eines geeigneten Formats zur Bereitstellung der Informationen, falls die Anfrage die Bereitstellung nicht verfügbarer Informationen in alternativer Form betrifft.

Ihre Anfrage wird umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, geprüft. Sollte die Barrierefreiheit oder eine alternative Zugangsform innerhalb dieses Zeitraums nicht gewährleistet werden können, erfolgt die Prüfung spätestens 2 Monate nach Eingang Ihrer Anfrage.

Beschwerden und Einsprüche

Wenn eine öffentliche Einrichtung einem Antrag auf Barrierefreiheit oder alternative Zugangsmöglichkeiten zu Informationen nicht nachkommt, kann der Antragsteller eine Beschwerde bezüglich der digitalen Barrierefreiheit einer Website, einer mobilen Anwendung oder eines Elements einer Website oder mobilen Anwendung einreichen. Nach Ausschöpfung des oben genannten Verfahrens kann die Beschwerde auch beim Menschenrechtsbeauftragten eingereicht werden.

Architektonische Barrierefreiheit

Das Gebäude in der Tadeusza-Wendy-Straße 8 – der Hauptsitz des Tourismusunternehmens Żegluga Szczecińska.

Das Gebäude verfügt über drei oberirdische Geschosse und ein vollständiges Untergeschoss. Im Untergeschoss befinden sich Personalräume und ein Serverraum. Das Gebäude hat zwei Eingänge: einen an der Nordwestseite direkt vom Gehweg und den anderen an der Südostseite über eine Außentreppe. Zusätzlich gibt es zwei separate Untergeschosseingänge. Ein Aufzug ist nicht vorhanden. Eine behindertengerechte Toilette befindet sich im ersten Stock. Ein öffentlicher Parkplatz mit 12 Stellplätzen grenzt an das Gebäude, einer davon ist für Menschen mit Behinderung reserviert. Im Gebäude gibt es weder Braille- noch großformatige Schilder für Blinde oder Sehbehinderte. Ein Gebärdensprachdolmetscher für Polnisch ist nicht verfügbar. Es gibt keine kontrastreichen Schilder oder Induktionsschleifen im Gebäude. Der Zutritt ist mit einem Assistenzhund gestattet. Eine Gegensprechanlage befindet sich in ca. 1,5 Metern Höhe vor dem Haupteingang und ermöglicht es, das Personal zu rufen. Im Gebäude befindet sich eine Antirutschmatte.

Gebäude in der Zbożowa-Straße 3 – Bootsmannsbüro

Eingeschossiges Gebäude ohne Untergeschoss mit Eingang im Nordosten. Es verfügt über Toiletten und Duschen für Seeleute. Ein Parkplatz ist für Menschen mit Behinderung reserviert. Es gibt keine Braille- oder Großformatbeschilderung für Blinde oder Sehbehinderte. Ein Gebärdensprachdolmetscher ist nicht verfügbar. Es gibt keine kontrastreichen Schilder oder Induktionsschleifen. Blindenhunde sind erlaubt.

Gebäude am Żołnierza Polskiego-Platz 20 – Touristinformation

Der Ausstellungs- und Empfangspavillon ist ein eingeschossiges Gebäude mit dem Hauptgeschoss im Untergeschoss und drei Zwischengeschossen. Die Eingänge befinden sich an der West- und Ostseite. Öffentliche Toiletten befinden sich im Untergeschoss, jedoch keine barrierefreie Toilette. Es gibt keine Braille- oder Großformatbeschilderung für Blinde oder Sehbehinderte. Ein Gebärdensprachdolmetscher ist nicht verfügbar. Es gibt keine kontrastreiche Beschilderung oder Induktionsschleife. Blindenhunde sind erlaubt. Im Gebäude befinden sich zwei rutschfeste Matten.

Gebäude auf der Grodzka-Insel 1 – Yachthafen Stettin

Der Haupteingang des Gebäudes auf der Grodzka-Insel 1 befindet sich im Durchgang, der das Gebäude in zwei Teile teilt. Die Insel ist über eine Fußgänger- und Fahrzeugbrücke mit der Altstadtpromenade verbunden. Parkplätze befinden sich in der Nähe der Promenade. Der Eingang ist barrierefrei über eine Fußgänger- und Fahrzeugbrücke zugänglich. Das Gebäude auf der Grodzka-Insel ist eingeschossig und verfügt über keinen Aufzug. Eine behindertengerechte Toilette befindet sich im Gebäude, im öffentlichen Toilettenkorridor auf der Rückseite. Vor dem Gebäude gibt es keine ausgewiesenen Behindertenparkplätze. Die Zufahrt zur Insel mit dem Auto ist beschränkt und erfordert eine Genehmigung des Hafenmeisters unter der Telefonnummer +1 539-924-222. Der Zutritt zum Gebäude und zur Toilette ist mit einem Assistenz- oder Blindenhund gestattet. Das Gebäude auf der Grodzka-Insel verfügt nicht über Induktionsschleifen. Es gibt weder Braille- noch großformatige Schilder für Blinde oder Sehbehinderte. Auch kontrastreiche Beschilderung ist im Gebäudeinneren nicht vorhanden. Im Yachthafen Stettin steht kein Gebärdensprachdolmetscher für Polnisch zur Verfügung.

Gebäude in der Jana-z-Kolna-Straße 7

Dieses freistehende, eingeschossige Gebäude mit Teilkeller befindet sich am Passagierkai. Es beherbergt einen Kontrollraum für Schiffsdienste. Der Zugang erfolgt über die Jana-z-Kolna-Straße. Der Haupteingang vom Kai ist über eine vierstufige Treppe mit Rollstuhlrampe erreichbar. Das Gebäude verfügt weder über Braille- noch über vergrößerte Schilder für Blinde oder Sehbehinderte. Es gibt weder kontrastreiche Beschilderung noch eine Induktionsschleife.

Bei Fragen zur Barrierefreiheit der oben genannten Gebäude wenden Sie sich bitte an Dominik Bielicki unter . Sie können uns auch telefonisch unter +48 91 35 16 232 erreichen.

Sport- und Veranstaltungszentrum Netto Arena, Szafera-Straße 3/5/7

Der Gebäudekomplex befindet sich auf einem Grundstück zwischen den Straßen Wojska Polskiego, Szafera und Jarzyńskiego. Das Hauptgebäude, Gebäude A, beherbergt die Sport- und Veranstaltungshalle. Drei Haupteingänge führen in dieses Gebäude. Alle öffentlichen Bereiche in diesem Gebäude und im gesamten Komplex sind barrierefrei zugänglich. Der Zugang vom umliegenden Gelände zum Erdgeschoss, wo sich die unteren Aufzugshaltestellen befinden, ist barrierefrei. Der Zuschauerraum der Haupthalle bietet rollstuhlgerechte Sitzplätze im ersten Stock, die bequem vom Foyer im Erdgeschoss mit einem der Aufzüge erreichbar sind. Die Abmessungen der Aufzugskabinen und die Breite der Eingänge zu allen öffentlichen Bereichen und den speziell ausgewiesenen Sanitärbereichen wurden an die Bedürfnisse von Standardrollstühlen angepasst. Behindertengerechte Toiletten und Waschräume sind mit speziellen Haltegriffen und Armaturen ausgestattet, sodass sie von Menschen mit eingeschränkter Mobilität selbstständig genutzt werden können. Im Gebäude gibt es weder Braille-Schilder noch großformatige Schilder (Untertitel) für Blinde oder Sehbehinderte. Ein Gebärdensprachdolmetscher für Polnisch ist nicht verfügbar. Es gibt keine kontrastreichen Schilder oder Induktionsschleifen. Blindenhunde sind erlaubt. Auf dem Gelände befindet sich ein großer Parkplatz mit ausgewiesenen Behindertenparkplätzen.

Bei Fragen zur Barrierefreiheit des Sport- und Veranstaltungskomplexes wenden Sie sich bitte an Robert Sokulski unter oder telefonisch unter +48 91 383 31 10.

 

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Kontaktdaten:

Żegluga Szczecińska Turystyka Wydarzenia Sp. z o.o.
ul. Tadeusza Wendy 8
70-655 Stettin
E-Mail:
Tel. +48 91 35 16 200

 

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